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 Ferienwohnung in Schönau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages:

  • Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder schon bereitgestellt wurde.

2. An- und Abreise:

  • Am Anreisetag stehen Ihnen die Ferienwohnungen  ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie früher anreisen wollen, so ist dies gegebenenfalls nach vorheriger Absprache möglich. 
  • Am Abreisetag ersuchen wir Sie, die FeWo's besenrein bis 10 Uhr freizugeben. Wenn Sie die Wohnung nicht selber reinigen möchten, können Sie gerne für 25,00 € die Endreinigung zum Gesamtpreis dazubuchen.

3. Leistung, Preise:

  • Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der Wohnungspreis excl. Kurtaxe in Rechnung gestellt.

4. Anzahlung:

  • Für die Reservierung wird eine Anzahlung fällig (innerhalb einer Woche). Die verbindliche Bestätigung der Buchung erfolgt nach Eingang der Anzahlung.

5. Stornierung durch den Gast:

  • Völlig unabhängig vom Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung. Das bestellte und vom Gastgeber bereitgestellte Quartier ist entsprechend § 535, Abs. 2 BGB zu bezahlen. Abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters. Sie wird bei Ferienwohnungen pauschal mit 10 % vom Übernachtungspreis als  angemessen erachtet. Die Stornogebühren betragen 50,00 €. Im Gegenzug muss sich der Vermieter die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung erlangt.

6. Reiserücktrittskosten-Versicherung:

  • Wir empfehlen Ihnen, um unnötige Kosten zu vermeiden, den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Mit einem kleinen Beitrag kann diese Versicherung Ihnen und uns Schaden und Unannehmlichkeiten ersparen. Gerne lassen wir Ihnen Formulare für o.g. Versicherung zukommen, oder Sie können diese auf unserer Hompage gerne auch gleich abschliessen.

7. Sachschaden:

  • Beschädigungen, die der Gast verursacht hat, muss der Gast in vollem Umfang übernehmen. Wir nehmen keine Abrechnung mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadenverursacher ist der Schuldner.

8. Gerichtsstand:

  • Laufen

 

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