1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages:
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und
zugesagt oder schon bereitgestellt wurde.
2. An- und Abreise:
- Am Anreisetag stehen Ihnen die Ferienwohnungen ab
15 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie früher anreisen wollen, so ist dies gegebenenfalls nach vorheriger Absprache
möglich.
- Am Abreisetag ersuchen wir Sie, die FeWo's besenrein bis 10 Uhr
freizugeben. Wenn Sie die Wohnung nicht selber reinigen
möchten, können Sie gerne für 25,00 € die Endreinigung
zum Gesamtpreis dazubuchen.
3. Leistung, Preise:
- Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung
ist nicht möglich. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der
Wohnungspreis excl. Kurtaxe in Rechnung gestellt.
4. Anzahlung:
- Für die Reservierung wird eine Anzahlung fällig (innerhalb einer Woche).
Die verbindliche Bestätigung der Buchung erfolgt nach Eingang der
Anzahlung.
5. Stornierung durch den Gast:
- Völlig unabhängig vom Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein
Recht auf Stornierung einer Buchung. Das bestellte und vom Gastgeber
bereitgestellte Quartier ist entsprechend § 535, Abs. 2 BGB zu bezahlen.
Abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters. Sie wird bei
Ferienwohnungen pauschal mit 10 % vom Übernachtungspreis als angemessen
erachtet. Die Stornogebühren betragen 50,00 €. Im Gegenzug muss sich der
Vermieter die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Vermietung der Ferienwohnung erlangt.
6. Reiserücktrittskosten-Versicherung:
- Wir empfehlen Ihnen, um unnötige Kosten zu vermeiden,
den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Mit einem kleinen
Beitrag kann diese Versicherung Ihnen und uns Schaden und Unannehmlichkeiten
ersparen. Gerne lassen wir Ihnen Formulare für o.g. Versicherung zukommen,
oder Sie können diese auf unserer Hompage gerne auch gleich
abschliessen.
7. Sachschaden:
- Beschädigungen, die der Gast verursacht hat, muss der
Gast in vollem Umfang übernehmen. Wir nehmen keine Abrechnung mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadenverursacher ist der
Schuldner.
8. Gerichtsstand: